
Assistenzhunde
Keine Therapiehunde
Assistenzhunde sind zunächst einmal keine Therapiehunde.
Therapiehunde:
-
Werden bei medizinischen Behandlungen (z. B. Ergo- und Physiotherapie) eingesetzt
-
Bleiben beim Halter, i. d. R. der Therapeut
-
Sind kein ständiger Begleiter des Patienten
-
Arbeiten mit vielen verschiedenen Patienten
Auch sind sie keine Besucherhunde, die von Pflegepersonal oder Freiwilligen mit zu Besuchen z. B. in Altenheime genommen werden.

Was sind sie dann?
Sie dienen der Unterstützung von Personen mit körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen.
So gibt es z. B.:
-
Blindenführhunde: sie helfen Blinden oder Personen mit stark eingeschränkter Sehfähigkeit und zeigen ihnen z. B. an, wo Treppen sind und ob die Straße frei ist
-
Medizinische Signalhunde: so gibt es welche, die u. a. Diabetikern anzeigen, ob sie unter- oder überzuckert sind; allg. zeigen sie an, ob es gefährliche neurologische oder psychische Veränderungen gibt und helfen dem Halter in dieser Notsituation
-
Signalhunde: unterstützen Personen mit völliger oder starker Beeinträchtigung des Gehörvermögens und zeigen ihnen an, dass sie Geräusche wahrgenommen haben
-
Hunde, die Personen mit beeinträchtigter Mobilität unterstützend zur Seite stehen: sei es, dass die Person im Rollstuhl sitzt, Parkinson oder Multiple Sklerose hat; sie können Türe öffnen, dank eines speziellen Geschirrs auch Rollstühle ziehen und helfen dem Halter bei der Fortbewegung
-
Hunde für Halter mit psychischen Erkrankungen: z. B. für PTBS, Schizophrenie, Depressionen, Borderline
-
Kombinationshunde: der Halter hat mit mehr als nur einer Beeinträchtigung oder Behinderung zu kämpfen
Natürlich gibt es noch viele weitere verschiedene Arten von Assistenzhunden.
In erster Linie kann man sie sich als ein Hilfsmittel denken: so wie ein Blinder u. U. den Blindenstock nutzen mag um sich sicher fortzubewegen, so dient auch der Hund in diesem Falle als Hilfsmittel für den Halter.
Daher dürfen sie auch im Gegensatz zu Familienhunden in der Öffentlichkeit auch an Orte mitgenommen werden, die normalerweise nicht für Hunde zugänglich sind, wie z. B. den Supermarkt, Kinos oder den Arbeitsplatz.
Wäre so ein Hund auch etwas für mich? - Selbsttest
✅ Es gibt einige oder mehrere Alltagssituationen, in denen man eingeschränkt ist
✅ Es liegen chronische oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vor und/oder man hat einen Schwerbehindertenausweis
✅ Hunde bereiten einem keine Angst
✅ Man hat Freizeit bzw. überhaupt Zeit zur Verfügung, um sich um das Tier zu kümmern
✅ Die Arbeitssituation schließt nicht grundsätzlich das Mitführen eines Hundes aus
✅ Man erhofft sich, durch den Assistenzhund Lebensqualität zurück zu gewinnen und die Beeinträchtigungen im Alltag zu vermindern
✅ Es wird keine hundertprozentige Perfektion zu jeder Zeit vom Tier erwartet (schließlich ist es ja auch nur ein Tier), sondern man verzeiht kleine Fehler
✅ Man ist sich darüber im Klaren, dass er nach abgeschlossener Ausbildung noch immer des Trainings bedarf
✅ Das es eine 24/7 Beziehung ist, stellt für einen kein Problem dar
✅ Sollte man den Hund mal nicht mitnehmen können, z. B. zu einem Krankenhausaufenthalt, gibt es Personen, die sich sofort um den Hund kümmern könnten
✅ Die laufenden Kosten (Nahrung, Tierarzt, etc.) stellen keinerlei Probleme dar
✅ Man hat auch diverse andere Arten der Hilfsmittel schon ausprobiert
Die verschiedenen Arten der Ausbildung
Fremdausbildung:
-
Trainer/Ausbildungsstätte suchen den Hund aus und bilden ihn fertig für den künftigen Halter aus
-
Das Risiko, dass im Laufe der Ausbildung es sich herausstellt, dass der Hund gesundheitlich oder charakterlich doch nicht geeignet ist, liegt nicht beim Halter
-
Sehr teuer (dank Zeitaufwand, etc.), ca. 15-30.000€
-
Geeignet für z. B. Blindenführhunde
Vom Trainer unterstützte Selbstausbildung:
-
Der Hund wird mithilfe eines Trainers gemeinsam mit dem Halter ausgebildet
-
Geeignet wenn der Assistenzhund seinen Menschen in- und auswendig kennen muss und verschiedene, individuelle Einschränkungen vorliegen
-
Der Welpe kann hierbei entweder von Anfang an beim Halter aufwachsen, oder wenn dieser sich mit dem Großziehen eines Welpen überfordert sieht, bei einer Patenfamilie bis zur gesundheitlichen Prüfung aufwachsen und dort eine gewisse Grundausbildung erhalten
-
Kosten liegen hier zwischen ca. 3-15.000€ (Kosten für den Hund, Tierarztkosten, Überprüfung der gesundheitlichen Eignung, Trainerkosten)
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass nur die Kosten für Blindenführhunde von der Krankenkasse übernommen werden. Daher ist anzuraten, sich zuvor eingehendst über die Kosten zu informieren und sich zur Not Sponsoren zu suchen, die einem bei der Anschaffung finanziell unter die Arme greifen.
Welche Rasse eignet sich?

Je nach Einsatz des Hundes eignet sich theoretisch jede Rasse, denn vor allem kommt es auf die gesundheitliche und charakterliche Eignung des Tieres an.
Gesundheitliche Eignung:
-
Keine Einschränkungen des Bewegungsapparates
-
Keinerlei organische Erkrankungen
-
Passende Größe bzgl. der anstehenden Aufgaben: ein Chihuahua wird wahrscheinlich Probleme haben, den Halter abzuschirmen oder ihm die Türen zu öffnen
Der Charakter:
-
Keine Aggressionen ggü. Mensch oder Tier
-
Freude am Lernen und Arbeiten
-
Nicht ängstlich, was z. B. die Umwelt angeht
-
Offen und freundlich
-
"Sein Mensch" muss für ihn einfach alles sein
Häufig wird man auf Labradore, Doodles, Beagles, Corgis, den Deutschen Schäferhund, aber auch tatsächlich z. B. auf Chihuahuas treffen, je nach Anforderung.
Bedarf es eines Nachweises oder einer Prüfung?
In Deutschland gibt es derzeit noch keine richtigen rechtlichen Regelungen bzgl. der Ausbildung, Prüfung und Zulassung eines Assistenzhundes.
§11 des Tierschutzgesetzes regelt jedoch z. B. das Behörden und Trainer, die Hunde selbst oder für die Kunden ausbilden, einen Sachkundennachweis benötigen. Nur dann dürfen sie einem die Begleitpapiere für den Hund auch ausstellen.
Jedoch muss man eine Assistenzhund-Team-Prüfung ablegen, um auch die Annehmlichkeiten, wie das Mitführen des Hundes an öffentlichen Orten, in Anspruch nehmen zu dürfen.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung darf der Hund auch mit einer Weste ausgestattet werden, die ihn als Assistenzhund kennzeichnet.
Gesetze und Regulationen in Deutschland
-
Hundesteuer: manche befreien den Assistenzhund von der Hundesteuer
-
Leinenpflicht: ist je nach Region unterschiedlich
-
§10 SGB I: behinderte Personen haben ein Anrecht auf Hilfen, die es ihnen ermöglichen, am Leben teilzuhaben, inklusive Assistenzhunden
-
§17 SGB I: Zur Barrierefreiheit gehört auch das Mitführen des Hundes
-
§1 bis 3 AGG: keine Benachteiligung aufgrund des Assistenzhundes
Link zu einer hilfreichen Organisation in Deutschland
Kleine Bitte
Jedwede kleine Spende bedeutet mir sehr viel und bringt mich meinem Wunsch, dank eines Assistenzhundes wieder mehr am Leben teil zu haben und mehr Lebensfreude zu verspüren, näher. ♥